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DSGVO-Abmahnung für Websites: Risiken, Kosten und Prävention

7 Min. Lesezeit
Infografik zu DSGVO-Abmahnrisiken für Websites mit Kostenübersicht und häufigen Verstößen

Die Angst vor einer DSGVO-Abmahnung treibt viele Website-Betreiber um – und das nicht ohne Grund. Seit dem wegweisenden Google-Fonts-Urteil des LG München aus dem Jahr 2022 haben Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen auf Websites deutlich zugenommen. Doch wie realistisch ist das Risiko wirklich, was kostet eine Abmahnung und wie können Sie sich schützen?

Können DSGVO-Verstöße überhaupt abgemahnt werden?

Diese Frage ist juristisch nach wie vor nicht abschließend geklärt. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Einige Gerichte bejahen eine Abmahnfähigkeit über das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), andere verneinen sie. Der BGH hat sich bisher nicht eindeutig positioniert. In der Praxis werden DSGVO-Verstöße aber regelmäßig abgemahnt – und zwar auf verschiedenen rechtlichen Wegen:

  • Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO – Betroffene können immateriellen Schadensersatz fordern
  • Unterlassungsansprüche – Über das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§§ 823, 1004 BGB)
  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen – Über § 3a UWG (Rechtsbruch)
  • Verbraucherschutzverbände – Über das UKlaG (Unterlassungsklagengesetz)

Die häufigsten Abmahngründe im Überblick

Top 7 Abmahngründe für Websites:

  • 1Google Fonts über CDN – Dynamische Einbindung überträgt IP-Adressen an Google in die USA. Schätzungsweise 100.000+ Abmahnungen seit 2022.
  • 2Tracking vor Einwilligung – Google Analytics, Facebook Pixel oder andere Tracker werden vor dem Consent geladen.
  • 3Fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung – Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO fehlen.
  • 4Fehlendes oder mangelhaftes Impressum – Verstöße gegen § 5 DDG (ehemals TMG).
  • 5Unsicherer Datentransfer in Drittländer – Nutzung von US-Diensten ohne ausreichende Garantien.
  • 6Newsletter ohne Double-Opt-in – E-Mail-Marketing ohne nachweisbare Einwilligung.
  • 7Fehlende SSL-Verschlüsselung – Kontaktformulare ohne HTTPS-Verbindung.

Was kostet eine DSGVO-Abmahnung?

Die Kosten einer Abmahnung variieren erheblich je nach Abmahngrund und Absender. Bei den massenhaften Google-Fonts-Abmahnungen wurden typischweise Beträge zwischen 100 und 250 Euro als Schadensersatz gefordert. Bei anwaltlichen Abmahnungen über das Wettbewerbsrecht können die Kosten deutlich höher ausfallen:

  • Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO: 100–5.000 Euro (je nach Schwere des Verstoßes)
  • Anwaltskosten der Gegenseite: 500–3.000 Euro (abhängig vom Streitwert)
  • Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe: 1.000–10.000 Euro pro Verstoß bei Wiederholung
  • Eigene Anwaltskosten: 500–2.000 Euro für die Prüfung und Reaktion

Was tun bei einer Abmahnung?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, bewahren Sie zunächst Ruhe. Unterschreiben Sie auf keinen Fall voreilig eine strafbewehrte Unterlassungserkärung – diese bindet Sie langfristig und kann bei Verstößen teuer werden. Stattdessen:

  • • Prüfen Sie, ob der behauptete Verstoß tatsächlich besteht
  • • Beheben Sie den Verstoß sofort, falls er vorliegt
  • • Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen
  • • Geben Sie ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung ab
  • • Dokumentieren Sie alle Maßnahmen zur Fehlerbehebung

Prävention: So minimieren Sie Ihr Abmahnrisiko

Der beste Schutz vor Abmahnungen ist eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Website auf Compliance-Verstöße. Folgende Maßnahmen reduzieren Ihr Risiko erheblich:

  • Google Fonts lokal hosten – Kein Nachladen über das Google CDN
  • Cookie-Banner korrekt einrichten – Kein Tracking vor Einwilligung
  • Datenschutzerklärung aktuell halten – Alle Dienste und Cookies dokumentieren
  • Impressum vollständig pflegen – Alle Pflichtangaben nach § 5 DDG
  • SSL-Zertifikat nutzen – HTTPS für die gesamte Website
  • Regelmäßige Compliance-Scans – Automatisierte Prüfung auf neue Verstöße

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