
Die Nutzung von Google Fonts über die Server von Google ist seit dem wegweisenden LG München-Urteil von 2022 ein Dauerthema im deutschen Datenschutzrecht. Auch 2026 ist das Problem nicht verschwunden – im Gegenteil: Neue Urteile und eine verschärfte Durchsetzungspraxis machen die externe Einbindung riskanter denn je. Wir erklären, was Sie als Website-Betreiber jetzt wissen müssen.
Das Problem: IP-Übertragung an Google
Wenn Google Fonts über die Google-Server eingebunden werden (also per fonts.googleapis.com), wird bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse des Besuchers an Google in die USA übertragen. Das geschieht ohne Einwilligung und ohne dass der Besucher davon erfährt. Seit dem Schrems-II-Urteil des EuGH ist die Datenübermittlung in die USA besonders problematisch.
Das LG München I hat bereits im Januar 2022 entschieden (Az. 3 O 17493/20), dass die dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt und dem Kläger 100 Euro Schadensersatz zugesprochen. Dieses Urteil hat eine regelrechte Abmahnwelle ausgelößt.
Aktuelle Entwicklungen 2026
Trotz des EU-U.S. Data Privacy Frameworks, das seit Juli 2023 gilt und die Datenübermittlung in die USA unter bestimmten Bedingungen legitimiert, bleibt die externe Google-Fonts-Einbindung problematisch. Der Grund: Die Übertragung der IP-Adresse erfolgt ohne vorherige Einwilligung, und Google Fonts ist kein Dienst, der für die Funktionalität einer Website zwingend erforderlich ist.
Mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden haben 2025 und 2026 klargestellt, dass die lokale Einbindung die einzig datenschutzkonforme Lösung ist. Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat in mehreren Prüfverfahren die externe Einbindung beanstandet.
So binden Sie Google Fonts lokal ein
Die Lösung ist technisch unkompliziert: Laden Sie die benötigten Schriftarten herunter und hosten Sie diese auf Ihrem eigenen Server. Damit wird keine Verbindung zu Google-Servern hergestellt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Schriftarten identifizieren: Prüfen Sie im Quellcode Ihrer Website, welche Google Fonts eingebunden sind (meist im
<head>-Bereich). - Fonts herunterladen: Nutzen Sie den Google Webfonts Helper oder laden Sie die Schriften direkt von Google Fonts herunter.
- Auf eigenem Server hosten: Kopieren Sie die Schriftdateien (WOFF2-Format empfohlen) in ein Verzeichnis Ihrer Website, z.B.
/fonts/. - CSS anpassen: Ersetzen Sie die externen Google-Fonts-Links durch lokale
@font-face-Deklarationen in Ihrem CSS. - Externe Aufrufe entfernen: Löschen Sie alle Verweise auf
fonts.googleapis.comundfonts.gstatic.com.
Beispiel: CSS @font-face
@font-face {
font-family: 'Open Sans';
font-style: normal;
font-weight: 400;
font-display: swap;
src: url('/fonts/open-sans-v40-latin-regular.woff2')
format('woff2');
}WordPress, Shopify & Co.: CMS-spezifische Lösungen
Bei WordPress gibt es Plugins wie „OMGF" (Optimize My Google Fonts), die Google Fonts automatisch lokal einbinden. Für Shopify muss die theme.liquid manuell angepasst werden – hier empfielt sich die Zusammenarbeit mit einem Entwickler. Bei Wix und anderen Baukästen ist die lokale Einbindung oft nur eingeschränkt möglich.
Abmahnrisiko und Schadensersatz
Die Abmahnwelle von 2022/2023 hat zwar nachgelassen, doch das Risiko besteht weiterhin. Gerichte sprechen regelmäßig Schadensersatz zwischen 50 und 250 Euro pro Verstoß zu. Bei gewerbsmäßigen Abmahnern haben einige Gerichte allerdings die Ansprüche zurückgewiesen – etwa wenn derselbe Kläger hunderte Websites systematisch aufgerufen hat.
Unabhängig von Abmahnungen können auch die Datenschutzaufsichtsbehörden tätig werden und Bußgelder verhängen. Die praktische Relevanz ist also keineswegs gesunken.
Google Fonts erkennen: So prüfen Sie Ihre Website
Ob Ihre Website Google Fonts extern einbindet, können Sie mit den Browser-Entwicklertools prüfen: Öffnen Sie den Tab „Netzwerk", laden Sie die Seite neu und filtern Sie nach fonts.googleapis.com. Alternativ können Sie unseren kostenlosen Website-Check nutzen, der unter anderem die Google-Fonts-Einbindung automatisch erkennt.
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