Impressum-Pflichtangaben nach DDG: Vollständige Checkliste 2026

Ein vollständiges Impressum gehört zu den absoluten Grundpflichten jeder geschäftlichen Website in Deutschland. Seit dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) im Mai 2024, das das bisherige Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat, gelten teilweise neue Anforderungen. In dieser Checkliste zeigen wir Ihnen alle Pflichtangaben – sortiert nach Unternehmensform.
Warum das Impressum so wichtig ist
Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 DDG (vormals § 5 TMG). Sie soll sicherstellen, dass Nutzer wissen, mit wem sie es zu tun haben. Verstöße gegen die Impressumspflicht können abgemahnt werden – sowohl von Wettbewerbern als auch von Verbraucherschutzverbänden. Die Kosten einer Abmahnung liegen typischerweise zwischen 500 und 2.000 Euro.
Grundlegende Pflichtangaben für alle Websites
- 1Vollständiger Name – Bei natürlichen Personen: Vor- und Nachname. Bei juristischen Personen: Firmenname und Rechtsform (z.B. GmbH, UG, AG).
- 2Anschrift – Vollständige ladungsfähige Postadresse. Ein Postfach reicht nicht aus.
- 3Kontaktdaten – E-Mail-Adresse und eine weitere Möglichkeit der schnellen elektronischen Kontaktaufnahme (Telefon oder Kontaktformular).
- 4Vertretungsberechtigte Person – Bei juristischen Personen: Name des Geschäftsführers, Vorstands oder vertretungsberechtigten Gesellschafters.
- 5Registereintrag – Handelsregister, Vereinsregister oder Partnerschaftsregister mit Registernummer und Registergericht.
- 6Umsatzsteuer-ID – Falls vorhanden: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG.
Zusätzliche Angaben je nach Branche
Regulierte Berufe (Ärzte, Anwälte, Steuerberater)
Angehörige sogenannter Kammerberufe müssen zusätzlich angeben: die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde, sowie die berufsrechtlichen Regelungen mit Fundstelle. Diese Anforderung wird in der Praxis häufig übersehen.
Online-Shops und E-Commerce
Online-Händler müssen zusätzlich die Wirtschafts-Identifikationsnummer angeben, sobald diese zugeteilt wird. Außerdem ist seit Februar 2024 ein Link zur Online-Streitbeilegungsplattformder EU nicht mehr erforderlich, da die Plattform eingestellt wurde – der Hinweis auf die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungverfahren bleibt jedoch bestehen.
Häufige Fehler im Impressum
Unsere Scans zeigen, dass die meisten Impressumsverstöße auf wenige wiederkehrende Fehler zurückzuführen sind:
- !Fehlende E-Mail-Adresse – Manche Websites geben nur ein Kontaktformular an, was allein nicht ausreicht.
- !Veraltete Rechtsform-Bezeichnung – Nach Umwandlungen wird die Rechtsform im Impressum oft nicht aktualisiert.
- !Impressum nur als Bild – Ein Impressum als Grafik ist nicht maschinenlesbar und verstößt gegen die Zugänglichkeit.
- !Zu viele Klicks nötig – Das Impressum muss mit maximal zwei Klicks von jeder Seite erreichbar sein.
DDG vs. TMG: Was hat sich geändert?
Das DDG hat das TMG im Mai 2024 abgelöst. Inhaltlich haben sich die Impressumspflichten nur geringfügig geändert. Die wichtigste Neuerung: Der Begriff „Telemedien" wurde durch „digitale Dienste" ersetzt. Die Pflichtangaben selbst sind weitgehend identisch geblieben. Allerdings sollten Sie darauf achten, in Ihrem Impressum nicht mehr auf „§ 5 TMG" zu verweisen, sondern auf § 5 DDG.
Impressum prüfen: Automatisierte Analyse
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