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Streichpreise im Online-Shop: Die neue PAngV richtig umsetzen

7 Min. Lesezeit
Online-Shop Preisangaben-Analyse mit Streichpreis-Prüfung nach PAngV-Vorgaben

Seit Mai 2022 gelten verschärfte Regeln für Streichpreise im Online-Handel. Die novellierte Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt vor, dass bei jeder Preisermäßigung der niedrigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden muss. Trotzdem machen viele Online-Shops hier noch Fehler – mit teilweise kostspieligen Konsequenzen.

Die 30-Tage-Regelung im Detail

§ 11 PAngV verlangt: Wer gegenüber Verbrauchern mit einer Preisermäßigung wirbt, muss den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den der Händler innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung angewendet hat. Dieser Preis ist als Bezugspreis zu verwenden – nicht der UVP des Herstellers und nicht der letzte reguläre Verkaufspreis.

Die Regelung setzt die EU-Omnibus-Richtlinie (Richtlinie 2019/2161) in deutsches Recht um. Ziel ist es, irreführende Preisgestaltungen zu verhindern, bei denen Händler Preise kurz vor einer Aktion künstlich erhöhen, um dann einen größeren Rabatt vorzutäuschen.

Wann gilt die Regelung?

  • Prozentuale Rabatte – z.B. „-20%" oder „50% reduziert"
  • Durchgestrichene Preise – Der klassische Streichpreis neben dem neuen Preis
  • Absolute Ersparnisse – z.B. „Sie sparen 30 Euro"
  • UVP-Vergleiche – Der Vergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung ist nicht betroffen
  • Generelle Preissenkungen – Wenn der Preis dauerhaft gesenkt wird, ohne als Aktion beworben zu werden

Sonderfälle: Sukzessive Rabatte und Saisonware

Bei sukzessiven Preissenkungen – wenn also der Preis über einen Zeitraum schrittweise reduziert wird – bleibt der niedrigste Preis der letzten 30 Tage vor der ersten Preissenkung als Referenzpreis bestehen. Der Händler darf also nicht einfach den jeweils zuletzt reduzierten Preis als neuen Bezugspreis verwenden.

Für schnell verderbliche Waren gilt eine Ausnahme: Hier muss kein 30-Tage-Referenzpreis angegeben werden. Diese Außnahme ist allerdings eng auszulegen und betrifft vor allem Lebensmittel mit kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum.

Häufige Fehler bei der Umsetzung

  • 1UVP statt 30-Tage-Niedrigstpreis – Der Hersteller-UVP wird als Streichpreis verwendet, obwohl der eigene Verkaufspreis referenziert werden müsste.
  • 2Fehlende Kennzeichnung – Es wird nicht erläutert, worauf sich der Streichpreis bezieht.
  • 3Shopsystem nicht aktualisiert – Viele Shopsysteme berechnen den 30-Tage-Preis nicht automatisch. Plugins oder manuelle Anpassungen sind nötig.
  • 4Variantenpreise ignoriert – Bei Produkten mit mehreren Varianten (Größe, Farbe) muss der niedrigste Preis je Variante ermittelt werden.

Rechtliche Konsequenzen

Verstöße gegen die PAngV sind wettbewerbswidrig und können abgemahnt werden. Die Kosten einer Abmahnung liegen in der Regel zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Zusätzlich drohen Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro. Bereits mehrere Landgerichte haben Verstöße gegen die 30-Tage-Regelung als wettbewerbswidrig eingestuft.

Praxistipps für Shopsysteme

Die meisten modernen Shopsysteme bieten mittlerweile Lösungen für die PAngV-konforme Preisdarstellung. Für Shopify gibt es Apps wie „PAngV Preisdarstellung", für WooCommerce das Plugin „Germanized". Bei Shopware 6 ist die Funktionalität seit Version 6.5 nativ integriert. Prüfen Sie, ob Ihr System korrekt konfiguriert ist – ein manueller Stichprobentest reicht oft nicht aus.

Automatisierte Prüfung mit ScanCompliance.de

Unser Scanner erkennt automatisch, ob auf Produktseiten Streichpreise verwendet werden und ob die erforderlichen Angaben zum 30-Tage-Niedrigstpreis vorhanden sind. So können Sie Ihren gesamten Shop auf PAngV-Konformität prüfen, ohne jedes Produkt einzeln durchgehen zu müssen.

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