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Widerrufsbelehrung im Online-Shop: Pflichtangaben und Muster

5 Min. Lesezeit
ScanCompliance prüft die Widerrufsbelehrung eines Online-Shops auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit

Die Widerrufsbelehrung gehört zu den am häufigsten abgemahnten Pflichtangaben im Online-Handel. Schon kleine Fehler können teure Konsequenzen haben – von der Abmahnung bis zur Verlängerung der Widerrufsfrist auf 12 Monate. In diesem Artikel erklären wir die Pflichtinhalte und zeigen typische Stolperfallen.

Gesetzliche Grundlage: §§ 312g, 355 BGB

Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ergibt sich aus § 312g BGB in Verbindung mit § 355 BGB. Verbraucher haben das Recht, einen online geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt bei Warenlieferungen mit dem Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss.

Die Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht ergibt sich aus Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB. Der Gesetzgeber stellt in Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB ein amtliches Muster zur Verfügung, das Händler verwenden können – und sollten.

Pflichtangaben der Widerrufsbelehrung

  • 1Hinweis auf das Widerrufsrecht – Der Verbraucher muss klar über sein Recht informiert werden, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  • 2Widerrufsfrist – 14 Tage, mit Angabe des Fristbeginns (abhängig von der Art des Vertrags).
  • 3Name und Anschrift des Widerrufsempfängers – Vollständige Adresse, an die der Widerruf zu richten ist.
  • 4Form des Widerrufs – Hinweis, dass der Widerruf durch eindeutige Erklärung erfolgen muss (z.B. Brief, E-Mail, Telefon).
  • 5Folgen des Widerrufs – Information über Rückerstattung, Rücksendekosten und ggf. Wertersatz.
  • 6Muster-Widerrufsformular – Das gesetzliche Muster muss beigefügt oder verlinkt werden.

Häufige Fehler und Abmahnfallen

Veraltete Musterbelehrung

Viele Shops verwenden noch Widerrufsbelehrungen, die auf veralteten Gesetzesversionen basieren. Seit der letzten Änderung des BGB zum 28. Mai 2022 (Umsetzung der Warenkaufrichtlinie) haben sich einige Formulierungen geändert. Prüfen Sie, ob Ihre Belehrung aktuell ist.

Fehlende oder falsche Angaben zu Rücksendekosten

Wenn der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen soll, muss dies in der Widerrufsbelehrung ausdrücklich stehen. Fehlt dieser Hinweis, trägt der Händler die Kosten. Besonders bei sperrigen Waren (Möbel, Elektrogeräte) kann das schnell teuer werden.

Widerrufsbelehrung nicht auf dauerhaftem Datenträger

Die Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträgerübermittelt werden – typischerweise per E-Mail in der Bestellbestätigung. Eine bloße Verlinkung auf der Website reicht nicht aus. Dieser Fehler ist erstaunlich weit verbreitet und führt dazu, dass die Widerrufsfirst nicht zu laufen beginnt.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Nicht alle Produkte und Dienstleistungen unterliegen dem Widerrufsrecht. Wichtige Ausnahmen nach § 312g Abs. 2 BGB sind unter anderem:

  • Individuell angefertigte Waren (Maßanfertigungen)
  • Schnell verderbliche Waren
  • Versiegelte Hygieneartikel, deren Versiegelung entfernt wurde
  • Digitale Inhalte (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Veranstaltungen mit festem Termin (Konzerttickets etc.)

Auch bei diesen Ausnahmen muss der Händler den Verbraucher vor Vertragsschlussdarüber informieren, dass kein Widerrufsrecht besteht.

Widerrufsbelehrung automatisch prüfen

ScanCompliance.de prüft, ob Ihre Website eine Widerrufsbelehrung enthält, ob sie von der Produktseite aus erreichbar ist und ob die wichtigsten Pflichtangaben vorhanden sind.

Widerrufsbelehrung prüfen lassen

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